Pickerl  §57a-Überprüfung

 

 

Wir übernehmen für alle Automarken die ordentliche Überprüfung gemäß §57a (für PKW bis 2,8t).

Die Pickerl-Überprüfung ist vom Gesetz vorgeschrieben und hat den Zweck, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Autos zu gewährleisten.


Der Termin für die Pickerl-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Der Begutachtungszeitraum beginnt einen Monat vor und endet 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung.


In Österreich müssen PKW/Kombi in folgenden Intervallen überprüft werden:
Die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Prüfung weitere 2 Jahre später und danach im jährlichen Intervall.

 


 

Pickerl-Überprüfung §57a