§57a-Überprüfung
Wir übernehmen für alle Automarken die ordentliche Überprüfung gemäß §57a (für PKW bis 2,8t).
Die Pickerl-Überprüfung ist vom Gesetz vorgeschrieben und hat den Zweck, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Autos zu gewährleisten.
Der Termin für die Pickerl-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Der Begutachtungszeitraum beginnt einen Monat vor und endet 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung.
In Österreich müssen PKW/Kombi in folgenden Intervallen überprüft werden:
Die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Prüfung weitere 2 Jahre später und danach im jährlichen Intervall.

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